Anregungen zum Mobilitätsportal

Anregungen zum Mobilitätsportal

Beitragvon Zugbegleiter am 19. August 2008, 21:22

Ich hätte da noch 2 Anregungen die das Mobilitätsportal sicher bereichern würden:

Zum einen währe es doch schön, wenn man bereits auf der Startseite des Mobilitäsportals erkennen könnte, ob sich neue Beiträge im Forum befinden, so das man nicht immer zusätzlich auf "Forum" klicken muss.

Das andere betrifft - so denke ich - einen nicht zu unterschätzenden Anteil der User, die sich hier ihre Informationen zum Thema Freifahrt besorgt. Es gibt (und das weiß ich aus eigener Erfahrung) eine menge Menschen denen die fülle an Informationen hier einfach zu viel und zu kompliziert/behördlich verfasst sind. Eine Seite die sich mit Behinderungen befasst, muss auch immer an diejenigen denken, die nicht ein so großes Auffassungsvermögen oder gar unter einer geistigen Behinderung leiden.
Ich schlage deshalb vor, die Grundzüge der Freifahrt auch in so genanter "einfachen Sprache" anzubieten, so wie es beispielsweise hier angeboten wird:
http://www.sgb-ix-umsetzen.de/index.php ... 221/easy/y

Auch intelektuellere Menschen könnten damit einen schnellen überblick zur Freifahrt erhalten.
Das die Freifahrt nur 50 Km gilt, ist ein Mythos!
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Re: Anregungen zum Mobilitätsportal

Beitragvon Marco Krings am 21. August 2008, 12:52

Hallo,

Zugbegleiter hat geschrieben:Zum einen währe es doch schön, wenn man bereits auf der Startseite des Mobilitäsportals erkennen könnte, ob sich neue Beiträge im Forum befinden, so das man nicht immer zusätzlich auf "Forum" klicken muss.


Ich habe auf die schnelle kein Modul auf http://www.phpbb.de gefunden. Bei http://www.phpbb.com habe ich noch nicht gesucht.

Ich schlage deshalb vor, die Grundzüge der Freifahrt auch in so genanter "einfachen Sprache" anzubieten, so wie es beispielsweise hier angeboten wird:

Die Idee ist gut. hast du die Zeit und Lust diesen Text zu Verfassen? Ich ahbe leider derzeit nicht die Kapazitäten um dieses umzusetzen, sod ass ich auf Hilfe angewiesen bin.
Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund,

Marco Krings
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Re: Anregungen zum Mobilitätsportal

Beitragvon Zugbegleiter am 22. September 2008, 16:36

Wie wäre es hiermit?

Wer einen besonderen Schwerbehindertenausweis besitzt, der kann viele Verkehrsmittel in Deutschland kostenlos nutzen. Besonders ist der Ausweis dann, wenn er ein großes G, GL oder H auf der Rückseite eigetragen hat. Ob man kostenlos fahren kann erkennt man auch daran, wenn der Ausweis auf der Vorderseite einen orangen Aufdruck hat, also nicht nur grün ist. Wenn auf der Vorderseite des Ausweises auch noch ein dickes "B" zu erkennen ist und darüber nicht ganz viele "XXX" sind, dann kann man auch eine beliebige Begleitperson kostenlos mitnehmen.
Man kann aber mit so einem Ausweis nicht einfach in den Bus oder die Bahn einsteigen, sondern man benötigt dazu noch ein so genanntes "Beiblatt" und ein "Streckenverzeichnis".
Dieses Beiblatt bekommt man beim Versorgungsamt bei dem man auch schon seinen Ausweis bekommen hat. Es kostet für ein ganzes Jahr 60 Euro oder nur 30 Euro, wenn man nur ein halbes Jahr fahren möchte. Bekommt man jedoch Sozialhilfe, Grundsicherung oder "Hartz 4", dann ist das Beiblatt kostenlos. Wenn man selbst nur sehr selten fahren sollte und man daher auf das Beiblatt verzichtet, so muss man bei einer Bus oder Bahnfahrt zwar selber zahlen, aber eine eventuell benötigte Begleitperson fährt trotzdem kostenlos mit. Das streckenverzeichnis benötigt man nur, wenn man auch mit den Zügen der Deutschen Bahn fahren möchte.
Man braucht das Beiblatt nicht extra abstempeln und kann so oft fahren wie man möchte, auch Nachts und am Wochenende.

Die Politiker wollten mit dieser Regelung den behinderten Menschen helfen, besser am Leben teil nehmen zu können, da manche zum Beispiel eine Fahrscheinautomaten nicht bedienen können.

Doch mit welchen Verkehrsmitteln kann man denn nun fahren?

- mit Linienbussen

- mit Straßenbahnen

- mit Stadt-, Untergrund-, Hoch- und Schwebebahnen und

- mit Schiffen die Personen von einer Seite auf die andere befördern.

Man kann auch mit der Eisenbahn fahren, doch da muss man ganz besonders aufpassen, denn die ist nicht überall kostenlos.
Hier kommt wieder das Streckenverzeichnis ins Spiel. Auf diesem Verzeichnis stehen viele Nummern und dahinter Städte von denen viele bestimmt noch nie etwas gehört haben. Die Nummern werden "Kursbuchstrecken" genannt und die Städte sind die Bahnhöfe zwischen denen man mit der Eisenbahn fahren darf. Steht dort zum Beispiel: "960 zw. Tutzing und Mittenwald" so bedeut dies, das man alle Bahnhöfe zwischen Tutzing und Mittenwald kostenlos nutzen kann.
Die Kursbuchnummer ist für den Normalnutzer eigentlich nicht besonders wichtig, da sie wirklich nur in den dicken Fahrplänen der Bahn zu finden sind, nicht aber am Bahnsteigfahrplan.
Ganz wichtig ist, das man immer darauf achtet nur mit den Zügen zu fahren, bei denen im Fahrplan entweder S, RB, RE, IRE oder D steht, auf keinen Fall jedoch IC, EC oder ICE!
Die Strecken die im Streckenverzeichnis stehen, gehen alle vom Wohnort des Ausweisinhabers bis so ziehmlich genau 50 Km von diesem entfernt. Wer also nur die Strecken nutzt die im Streckenverzeichnis stehen, der braucht keine Angst zu haben das er wo möglich etwas falsch machen könnte. Hierbei kann nichts schief gehen.

Wer sich das zutraut kann auch noch wesentlich weitere Strecken unter bestimmten Voraussetzungen fahren. Hier gibt es 3 Besonderheiten:

Reine S-Bahnen können immer genutzt werden, ganz egal wohin sie fährt.
Aber Vorsicht: es gibt S-Bahnen die nach einigen Bahnhöfen einen anderen Namen - zum Beispiel RB - bekommen. Auch wenn es so etwas zur Zeit nicht gibt, kann es jederzeit wieder passieren.

Eisenbahnen im Nahverkehr die nicht von der Deutschen Bahn gefahren werden, können auch immer genutzt werden, egal wohin. Diese kann man erkennen an ihren anderen Zugbezeichnungen. Dort steht dann zum Beispiel nicht "RB", sondern "ERB", was für "eurobahn" steht. Dies ist jedoch keine Garantie für Freifahrt, da es ein paar Ausnahmen gibt! Am besten ist, man fragt vorher immer nach.

Wenn Züge in einem Verkehrsverbund fahren, können diese auch ohne Streckenverzeichnis genutzt werden. Ein Verkehrsverbund ist ein Zusammenschluss aller Bus- und Bahnunternehmen in einem bestimmten Umkreis. Man muss aber genau darauf achten wann ein Verbund zu Ende ist!

Wer ganz genau wissen möchte welche Zugstrecken er ohne das Streckenverzeichnis nutzen kann, der schaut hier auf dem Mobilitätsportal unter "Gesamtstreckenverzeichnis" nach, oder fragt hier im Forum.
Das die Freifahrt nur 50 Km gilt, ist ein Mythos!
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Re: Anregungen zum Mobilitätsportal

Beitragvon Marco Krings am 23. September 2008, 13:42

Super!

Ich werde den Text in die Dokumentation aufnehmen (da Seh-Netz eine neue Websete bekommt, dauert es nich ein wenig). Beim Mobilitätsportal werde ich dann auf der Startseite einen entsprechenden Vermerk schreiben.
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Re: Anregungen zum Mobilitätsportal

Beitragvon jehlert am 28. April 2009, 16:51

Moin,

ich spreche hier für meine Frau, die gehbehindert ist und einen Ausweis mit dem B hat.
Sie ist 100% behindert, wegen eines Schlaganfalls auch noch orientierungseingeschränkt.
Die unentgeldliche Beförderung nenne ich Nulltarif, da man ja für die Marke auf dem
Beiblatt bezahlen muss.

Was ich zu beanstanden habe, ist der kontrollierte Vordereinstieg bei einigen Busunter-
nehmen, was ich im Überlandverkehr noch einsehe. Aber nicht im städtischen Transport.
Die OVB in Offenbach z.B. lassen nicht einmal den vorderen Ausstieg zu, obwohl die
Schwerbeschädigtenplätze im vorderen Bereich sind.

Auf eine diesbezügliche Beschwerde bekam ich nur zu Antwort, dass man mich nicht
verstanden habe. In der Nachbarstadt Frankfurt am Main kann man übrigens an allen
Türen aus- und einsteigen. Das nenne ich behindertenfreundlich.

Gruß JE
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